Ein weiterer zentraler Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – außergerichtlich und gerichtlich.
Zu unseren Leistungen im Arbeitsrecht zählen unter anderem:
Wir setzen uns dafür ein, Konflikte frühzeitig zu klären – idealerweise im Rahmen außergerichtlicher Einigungen. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung jedoch notwendig sein, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck vor den zuständigen Arbeitsgerichten.
Unsere arbeitsrechtliche Beratung ist immer praxisnah, lösungsorientiert und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz im Arbeitsrecht.