Seit mehr als 15 Jahren bilden das Baurecht und Immobilienrecht einen maßgeblichen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Anwaltskanzlei. Probleme im Zusammenhang mit dem Erwerb/Verkauf einer Immobilie bzw. eines Grundstückes oder zwischen Bauträger/Bauunternehmer/Architekt und Bauherr im Zuge der Erbringung von Werkleistungen tauchen immer wieder auf, weil es im Bau- und Immobilienrecht eine Fülle von Regeln und Vorschriften (und leider ebenso viele Fallstricke) gibt, es aber auch in der Natur der Sache liegt, dass Fehler am Bau entstehen. Dazu kommen dann noch die Gesetzgebung und die sich ändernde Rechtsprechung. Für den Laien ist es fast unmöglich, sich da zurechtzufinden – aber Fehler bzw. eine falsche Entscheidung können allzu leicht gravierende finanzielle Folgen haben. Von daher empfehlen wir auch schon die anwaltliche Beratung im Vorfeld von Vertragsabschlüssen.
Wir verfügen im Baurecht und Immobilienrecht sowohl über das notwendige Spezialwissen als auch über umfangreiche langjährige Erfahrung, verbunden mit technischem Verständnis für die meist schwierige Materie. Wir kennen die Probleme sowohl in Verträgen wie auch im Baustellenalltag bestens – und wissen, worauf es besonders ankommt bzw. was zu tun ist, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer und Architekten in allen Fragen rund um das Baurecht.
Vertragsgestaltung / Bauvertrag / Werkvertrag / Baumangel / Gutachten / Beweissicherung / Bauzeitverzögerung / Verzug / Abnahme / Gewährleistungsansprüche / Werklohnminderung / Rücktritt vom Vertrag / Schadenersatz / Haftung / Bauprozess / selbständiges Beweisverfahren / Werklohn / Architekt / Architektenhaftung / Planungsfehler / Architektenhonorar / Sicherheitsleistung / Sicherheitseinbehalt / Baunachbarrecht / Baugenehmigung / Schwarzbau / Baustopp / Widerspruch / Abrissverfügung / Bebauungsplan / Grundstücksrecht / Überbau / Nachbarrecht / BauGB/ Feuchtikkeitsschäden / Schimmelpilerscheinungen
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Bearbeitung von Feuchtigkeits- / Wasserschäden und Schimmelpilzerscheinungen. Ein häufig unterschätztes Themenfeld, welches leider irrig dergestalt behandelt wird, dass man einfach Trocknungsmaßnahmen einleitet – was sich nachträglich als gravierender Fehler und auch als Gesundheitsrisiko herausstellen kann. Denn Schimmelpilze können toxisch und damit tödlich sein.